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   LG Hamburg, 19.04.2018 - 332 OH 3/18   

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https://dejure.org/2018,93469
LG Hamburg, 19.04.2018 - 332 OH 3/18 (https://dejure.org/2018,93469)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.04.2018 - 332 OH 3/18 (https://dejure.org/2018,93469)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 2018 - 332 OH 3/18 (https://dejure.org/2018,93469)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 Nr 1 KapMuG, § 1 Abs 1 Nr 2 KapMuG, § 1 Abs 2 S 1 KapMuG, § 1 Abs 2 S 2 Nr 1 KapMuG, § 1 Abs 2 S 2 Nr 2 KapMuG
    Herbeiführung eines Musterbescheids: Kapitalanlage in Form einer Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2018 - 332 OH 3/18
    Ihn trifft generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (BGH, Urteil vom 08.07.2010, III ZR 249/09, zit. nach juris).

    Ein Anleger, der nach der Zeichnung den ihm übergebenen Prospekt nicht liest, handelt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht grob fahrlässig (BGH, Urteil vom 08.07.2010, III ZR 249/09 und BGH, Urteil vom 22.09.2011, III ZR 186/10, jeweils nach juris).

  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2018 - 332 OH 3/18
    Der Begriff der in § 1 Abs. 2 Satz 1 KapMuG genannten "Vermögensanlagen" umfasst auch diejenigen Kapitalanlagen, für die eine Prospektpflicht gesetzlich nicht geregelt ist (BGH, Beschluss vom 30.01.2007, X ARZ 381/06).
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des

    Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2018 - 332 OH 3/18
    Ein Anleger, der nach der Zeichnung den ihm übergebenen Prospekt nicht liest, handelt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht grob fahrlässig (BGH, Urteil vom 08.07.2010, III ZR 249/09 und BGH, Urteil vom 22.09.2011, III ZR 186/10, jeweils nach juris).
  • BGH, 30.11.2010 - XI ZB 23/10

    Nebeneinander von Ansprüchen aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2018 - 332 OH 3/18
    Anders als nach der früheren Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZB 23/10) sind Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne (insbesondere Ansprüche aus Anlageberatung und -vermittlung) nicht mehr per se ausgeschlossen.
  • BGH, 04.05.2016 - III ZR 90/15

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungshemmende Wirkung eines Güteantrags

    Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2018 - 332 OH 3/18
    Ferner ist dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.05.2016, III ZR 90/15, zit. nach juris, zu entnehmen, dass der Senat es angesichts seiner gefestigten Rechtsprechung zur fehlenden Pflicht, nachträglich den Prospekt zu lesen, für zweifelhaft erachtet, eine unterlassene Lektüre von Geschäftsberichten als grob fahrlässig anzusehen.
  • OLG Hamburg, 30.06.2022 - 6 Kap 1/21

    Lloyd Fonds Flottenfonds XI: Musterfeststellungsanträge abgewiesen

    Die Feststellungsanträge zu Ziff. 1. a) bis c) des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Hamburg vom 19.4.2018 (332 OH 3/18) sind unbegründet.

    Der Feststellungsantrag zu Ziff. 2. des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Hamburg vom 19.4.2018 (332 OH 3/18) ist gegenstandslos.

    Auf Grundlage des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Hamburg vom 19.4.2018 (Geschäfts-Nr. 332 OH 3/18) sind dem Senat folgende Feststellungsziele vorgelegt worden:.

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